Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Überwachung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Röntgenverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften (s. u.).

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