Weiterbildungen scheitern an mangelndem Wissen über Fördermöglichkeiten
Viele Personen in Deutschland würden sich gern weiter qualifizieren, scheitern jedoch an mangelnden Informationen über Fördermöglichkeiten; vor allem die Optionen zur bezahlten Freistellung sind einigen nicht bekannt. Das zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen. Im Rahmen des Forschungsprojekts "Einstellungen zum Lebenslangen Lernen in der Bevölkerung" befragte das Forschungsteam in Kooperation mit dem Meinungsforschungsinstitut Verian 3.122 Personen über ein Online-Panel. Die Teilnehmenden lebten in Deutschland und waren zwischen 18 und 67 Jahre alt.
Interesse an Weiterbildung ist da, Hürden bleiben
Laut der Befragung besteht quer durch Branchen und Altersgruppen ein großes Interesse an Weiterbildung. So zeigten sich vor allem hohe Zustimmungswerte bei den Aussagen "Geld, das von Staat oder Arbeitgebern für Weiterbildung ausgegeben wird, ist gut angelegtes Geld", "Weiterbildung hilft Menschen, mit Veränderungen im Leben klarzukommen" und "Wenn ich mich weiterbilde, fühle ich mich besser". Insbesondere Ältere und Menschen mit Migrationshintergrund wiesen dabei überwiegend positive Einstellungen zu Weiterbildungen auf. Frauen sehen besonders häufig den Arbeitgeber und Staat in der Verantwortung, Weiterbildung zeitlich und finanziell stärker zu unterstützen.
Gleichzeitig zeigt die Studie, dass vielen Menschen Informationen über Fördermöglichkeiten fehlen. So kennen rund zwei Drittel der Befragten die Bildungszeitgesetze der Bundesländer nicht. Das erklärt nach Einschätzung der Forschenden, warum die Nutzung der Bildungszeitgesetze bislang vergleichsweise gering ausfällt. Die Studie verweist zudem auf frühere Befunde, wonach berufliche und familiäre Zeitengpässe zu den häufigsten Gründen zählen, warum Weiterbildungsinteresse nicht umgesetzt wird – Hürden, die durch eine stärkere Nutzung der Bildungszeit zumindest teilweise abgefedert werden könnten.
Was Bildungszeitgesetze regeln
Bildungszeitgesetze sind Landesgesetze, die Beschäftigten einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen einräumen. Je nach Bundesland beträgt dieser Anspruch in der Regel fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Die Kosten für die Weiterbildung selbst tragen meist die Beschäftigten oder werden über andere Förderwege abgedeckt.
Der Begriff unterscheidet sich je nach Bundesland: Während häufig von Bildungsurlaub gesprochen wird, verwenden einige Länder – etwa Baden-Württemberg – bewusst den Begriff Bildungszeit, um klarzustellen, dass es sich nicht um Urlaub, sondern um Qualifizierung handelt. Inhaltlich meinen die Regelungen jedoch dasselbe. Anspruch besteht unter anderem für berufliche Weiterbildung, politische Bildung und teilweise auch für persönliche Weiterentwicklung und Qualifizierungen im Ehrenamt. 14 von 16 Bundesländer haben ein entsprechendes Gesetz eingeführt, nur in Bayern und Sachsen gilt die Regelung nicht.
Staatliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungskosten
Neben Zeitmangel stellt auch die Finanzierung von Weiterbildung eine Hürde dar. Auch hier ist bei der Informationslage Luft nach oben, wie bereits ältere Studien zeigen. Laut der Weiterbildungsstudie von HR Pepper und Bitkom aus dem Jahr 2024 fühlen sich 75 Prozent der Befragten über die staatliche Förderung von Weiterbildungen schlecht informiert.
Dabei gibt es verschiedene Instrumente, mit denen Unternehmen und Beschäftigte Weiterbildungskosten deutlich reduzieren können. So fördert die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes Angebote von zertifizierten Bildungsträgern, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Dabei übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bezuschusst das Arbeitsentgelt während der Maßnahme. Unternehmen können Sammelanträge für mehrere Beschäftigte stellen. Bei Beschäftigten, die einen Berufsabschluss anstreben, übernimmt die Agentur für Arbeit oft die vollständigen Lehrgangs- und Lohnkosten. Bei Weiterbildung während Kurzarbeit sind ebenfalls vollständige Lohnkostenerstattungen möglich.
Ergänzend sichert das Qualifizierungsgeld Beschäftigte bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf finanziell ab. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass dieser Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Dabei erhalten Teilnehmende bis zu 67 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Im Gegensatz zu den anderen Förderungen muss hier nur der Träger, nicht die Maßnahme zertifiziert sein.
Bildungszeitgesetze und staatliche Förderinstrumente bieten also durchaus konkrete Ansatzpunkte, um die Lücke zwischen Weiterbildungsinteresse und -umsetzung zu schließen. Entscheidend ist, dass sie bekannter werden – in den Betrieben ebenso wie bei den Beschäftigten selbst. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Weiterbildung strategisch fördern will, muss nicht nur Angebote schaffen, sondern Beschäftigte aktiv über gesetzliche Ansprüche und Förderwege informieren.
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