Weiterbildungsförderung des Bundes im Überblick
Im schnelllebigen Digitalzeitalter wird es immer schwieriger, auf dem aktuellen Stand zu bleiben: die Technologie entwickelt sich stetig fort; die Halbwertszeit des Fachwissens nimmt ab. Kaum verwunderlich also, dass Unternehmen, die unmittelbar mit der Digitalisierung konfrontiert sind, ihre Mitarbeiter deutlich häufiger fortbilden. Zu dieser Einsicht kam jüngst die aktuelle Ausgabe der repräsentativen Arbeitgeberbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Bislang sei zwar nicht jedes Unternehmen von der Digitalisierung betroffen, sagt IAB-Chef Joachim Möller im Interview mit der Haufe Online-Redaktion. Trotzdem sei längerfristig davon auszugehen, dass sich die Tätigkeiten in den Unternehmen evolutionär verändern. Schon deshalb sei Prävention wichtig, sagt Möller, Unternehmen sollten "nicht erst mit der Weiterbildung beginnen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist".
Berufliche Weiterbildung mit staatlicher Förderung
Nicht immer muss das Unternehmen oder der Mitarbeiter die gesamten Kosten für eine Weiterbildung tragen. Denn der Bund fördert auch die berufliche Weiterbildung während einer Erwerbstätigkeit. Eine Möglichkeit ist etwa das Förderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen", kurz Wegebau.
Wegebau: für Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte
Das Programm Wegebau richtet sich an ungelernte Beschäftigte und Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen. Bei Geringqualifizierten übernimmt der Bund die vollen Lehrgangskosten, wenn die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt. Bei älteren Beschäftigten trägt er 75 Prozent, sofern die Schulungszeit zumindest teilweise in die Arbeitszeit fällt. In anderen Fällen fördert der Bund die Weiterbildung mit maximal 50 Prozent, wenn der Arbeitgeber für mindestens 50 Prozent der Kosten aufkommt.
Weiterbildungsstipendium: für junge Fachkräfte
Fachkräfte unter 25 Jahren haben mit dem Weiterbildungsstipendium die Möglichkeit, eine fachbezogene berufliche Weiterbildung zu machen – etwa eine Fortbildung zum Fachwirt oder eine fachübergreifende Qualifizierung, zum Beispiel einen Sprachkurs. Die Fortbildung wird mit maximal 7.200 Euro – verteilt auf drei Jahre – gefördert, wenn der Stipendiat für zehn Prozent der Weiterbildung selbst aufkommt. Voraussetzung für die Förderung sind besondere Leistungen in der Ausbildung oder im Beruf.
Prämiengutschein: Weiterbildung für Erwerbstätige
Der Prämiengutschein ist Teil des Programms Bildungsprämie. Mit maximal 500 Euro werden Weiterbildungen gefördert, die bis zu 1.000 Euro kosten. Der Antragsteller muss über 25 Jahre alt sein und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder in Pflegezeit oder Elternzeit sein. Das maximal zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 Euro nicht übersteigen.
Aufstiegsstipendium: Erststudium für Fachkräfte
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Fachkräfte, die sich durch ein Erststudium beruflich weiterentwickeln möchten. Unabhängig vom Einkommen können Studierende in Vollzeit bis zu 815 Euro erhalten. Wer berufsbegleitend studiert, bekommt jährlich einmalig 2.400 Euro. Zu den Voraussetzungen eines Aufstiegsstipendiums gehört unter anderem ein Notendurchschnitt von 1,9 im Berufsabschlusszeugnis.
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