Schwerbehinderte haben kaum Chancen im regulären Arbeitsmarkt
Selbst wenn Schwerbehinderte aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, liegt das nur selten an einem regulären Arbeitsvertrag: Nur gut 16 Prozent kommen am normalen Arbeitsmarkt unter. Vier weitere Prozentpunkte machen sich selbstständig oder nehmen eine Beschäftigung am sogenannten zweiten Arbeitsmarkt auf, also etwa eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, wie ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) erläuterte.
Von der Arbeitslosigkeit über die Arbeitsunfähigkeit in den Vorruhestand
Demnach wechseln die meisten Schwerbehinderten, die aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, nicht in einen Job, sondern werden als arbeitsunfähig oder nicht erwerbstätig registriert. Andere nehmen vorruhestandsähnliche Regelungen in Anspruch. Erst jüngst hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass keine Diskriminierung im Sinne des AGG vorliegt, wenn Schwerbehinderte aufgrund vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand Abschläge bei der Betriebsrente hinnehmen müssen.
Beschäftigung von Schwerbehinderten: Unternehmen halten gesetzliche Quote nicht ein
Ein Grund für die schlechten Werte: Viele Arbeitgeber erfüllen nach wie vor nicht die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten. Eigentlich müssen Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Doch 2014 - dem letzten aktuellen Berichtsjahr - lag die Quote nach den Daten der Bundesagentur bundesweit nur bei 4,7 Prozent. Das Inklusionsbarometer der Aktion Mensch aus dem Jahr 2015 kam zu vergleichbaren Zahlen.
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