Ab 2020 wurde der Wehrsold an das Soldniveau für Zeitsoldaten angepasst. Soweit jemand einen freiwilligen Wehrdienst leistet, ist der Wehrsold steuerpflichtig.
In diesem Fall sind auch alle weiteren Bezüge steuerpflichtig, wie
- Wehrdienstzuschlag (ca. 500 EUR–800 EUR pro Monat),
- besondere Zuwendungen (z. B. Entlassungsgeld, Weihnachtsgeld) sowie
- unentgeltliche Verpflegung und Gemeinschaftsunterkunft.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen