Ab 2020 wurde der Wehrsold an das Soldniveau für Zeitsoldaten angepasst. Soweit jemand einen freiwilligen Wehrdienst leistet, ist der Wehrsold steuerpflichtig.

In diesem Fall sind auch alle weiteren Bezüge steuerpflichtig, wie

  • Wehrdienstzuschlag (ca. 500 EUR–800 EUR pro Monat),
  • besondere Zuwendungen (z. B. Entlassungsgeld, Weihnachtsgeld) sowie
  • unentgeltliche Verpflegung und Gemeinschaftsunterkunft.

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