Für Waisen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres besteht seit 1.1.2017 Beitragsfreiheit, d. h. es fällt auf die Waisenrente nur der Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers an.

Besteht für eine Waise vorrangig Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung, so besteht keine Beitragsfreiheit für die Waisenrente. In diesem Fall wird auch die Waise mit Beiträgen aus ihrer Waisenrente belastet. Der Sachverhalt tritt beispielsweise ein, wenn sich die Waise in einer Berufsausbildung befindet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge