Für USA gilt das deutsch-amerikanische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden.
Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wurde das deutsch-amerikanische Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen. Dieses ist seit 1.12.1976 in Kraft. Im deutschen Recht sind insbesondere die Vorschriften des SGB IV und das SGB V zu beachten.
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