Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). In gewissen Sonderfällen sind jedoch spezielle Regelungen zu berücksichtigen, etwa während der Elternzeit, der Pflegezeit oder im Streikfall.
Für die verschiedenen Sonderfälle gelten unterschiedliche Rechtsnormen. Die Regelungen zur Kürzung des Urlaubs während der Pflegezeit finden sich etwa in § 3 PflegeZG, die zur Kürzung während der Elternzeit in § 17 BEEG. Zum Verhältnis von Urlaub und Quarantäne hat der Gesetzgeber den neuen § 59 IfSG geschaffen.
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