Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, dann endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Berechnung der Monatsfrist
Letzter Tag der entgeltlichen Beschäftigung: 3.6.
Beginn der Monatsfrist: 4.6.
Ende der Monatsfrist: 3.7.
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