Die schulische Umschulung wird u. a. erforderlich, weil der Arbeitnehmer erkrankt ist und seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann bzw. um den Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Sie findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, sondern regelmäßig in entsprechenden Bildungseinrichtungen. Diese Maßnahmen werden bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert. Die Leistungen der Bundesagentur in diesem Zusammenhang sind steuerfrei.

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