Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Vertragsmuster genutzt werden?

Da der Begriff "Trainee" nicht gesetzlich definiert ist, kann er in der betrieblichen Praxis in (mindestens) 2 Ausprägungen vorkommen.

  • Häufig wird er (nur) in dem Sinne verstanden, dass ein Hochschulabsolvent im Rahmen eines echten Arbeitsverhältnisses eine Einstiegsphase absolviert, in der er verschiedene Abteilungen des Unternehmens und Einsatzmöglichkeiten entsprechend seiner Hochschulausbildung kennenlernen soll.[1] In diesem Fall ist dieser Trainee-Vertrag nicht anzuwenden, sondern ein anderes Vertragsmuster.
  • Gleichermaßen gibt es den Begriff des Trainees allerdings auch in Vertragsverhältnissen, die noch weniger auf den Austausch von Leistungen gerichtet sind, in denen es vielmehr um das "Hineinschnuppern" in das Arbeitsleben und das (erstmalige) Erlernen bestimmter Fertigkeiten geht. Insofern besteht hier mindestens eine Nähe zum Praktikum, wobei Trainee-Verträge häufig für einen deutlich längeren Zeitraum abgeschlossen werden als Praktikumsverträge. Für diese Vertragsverhältnisse soll das nachfolgende Muster hilfreich sein.

Rechtlicher Hintergrund

Soweit es um eine Einstellung geht, "um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen zu erwerben," gelten für solche Vertragsverhältnisse nicht direkt die Vorgaben des allgemeinen Arbeitsrechts, vielmehr finden über § 26 BBiG v.a. bestimmte Vorschriften des Berufsbildungsrechts Anwendung, welche in diesem Vertragsmuster berücksichtigt wurden.[2]

[1] Soll der Traineevertrag als "echtes" Arbeitsverhältnis ausgestaltet sein, bietet sich das entsprechende Vertragsmuster an.
[2] Vgl. Natzel, BB 2011, 1589 [1591],

Nach § 26 BBiG i.V.m. § 11 BBiG wäre ein Vertrag auch ohne eine entsprechende Vertragsniederschrift möglich. Allerdings müssten die materiellen Regelungen dann jedenfalls (beweisbar) mündlich vereinbart werden. Insofern wird eine schriftliche Regelung dringend empfohlen. Das hier vorgestellte Muster beschränkt sich auf diejenigen Klauseln, die für die Anstellung eines Trainees mit Ausbildungscharakter beachtet werden müssen. Sofern das betrieblich verwendete Vertragsmuster weitere Klauseln enthält (wie bspw. Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit, Verschwiegenheitsklauseln, Ausschlussfristen, Modalitäten für die Rückgabe von Gegenständen), können diese im Rahmen der übrigen gesetzlichen Vorschriften ergänzt werden.

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