Rz. 11
Da die Kündigung der Schriftform nach § 623 BGB bedarf, muss auch der Hinweis diesen Anforderungen genügen[1]; er kann also nur schriftlich erteilt werden und muss mit der Unterschrift nach § 126 Abs. 1 BGB schließen. Eine Paraphe reicht nicht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen