Skilehrer sind selbstständig tätig, wenn sie für Sporthäuser an Wochenenden oder für einzelne Wochenkurse tätig werden.[1] Sie können auch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn entsprechende Vereinbarungen zu einer persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit führen[2]. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall. Liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen