Fußballspieler sind grundsätzlich Vertragssportler, die als abhängig Beschäftigte gelten. Für sie besteht Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Amateurfußballspieler stehen dann nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihrem Verein, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen der Spieler nur unwesentlich übersteigen.[1]

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