Berufsringer sind grundsätzlich Arbeitnehmer und stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.[1] Es besteht regelmäßig kein eigenes Unternehmerrisiko, hingegen liegt eine Eingliederung in die Organisation der Wettkampfveranstalter vor. Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung.

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