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Es bleibt in dem Verantwortungsbereich der Pflegekasse, stets dafür Sorge zu tragen, dass der Betroffene die für ihn bestmögliche Form der Beratung erhält. Der Wille des Gesetzgebers wird wahrscheinlich dazu führen, dass die möglichst frühzeitige Beratung durch eine neutrale unabhängige Stelle zu einem effizienten und patientenorientierten Informationsfluss führt und durch die erhaltenen Informationen die Betroffenen stets effektiv die für sie sinnvollste Regelung und Fördermöglichkeit erkennen und beantragen können.

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