Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und trat nach Art. 68 Abs. 4 PflegeVG am 1.6.1994 in Kraft. Abs. 2 wurde eingefügt durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008. Der bisherige Abs. 2 wurde Abs. 3.

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