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Der Gesetzgeber hat sich grundsätzlich für die Versicherungsform der Pflichtversicherung entschieden, zum einen neben der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung als fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung, zum anderen als Pflichtversicherung im Rahmen privater Versicherung.

Die Durchführung der sozialen Pflegeversicherung obliegt den Pflegekassen, die unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind, d. h., dass die Aufgaben der sozialen Pflegeversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK, IKK, landwirtschaftlichen KKn, Ersatzkassen und Knappschaft-Bahn-See wahrgenommen werden. Private Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, die private Pflegeversicherung durchzuführen.

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