Rz. 20

Die klinischen Krebsregister werten die Daten jährlich landesbezogen aus. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt entsprechende Kriterien, Inhalte und Indikatoren fest. Damit ist eine bundesweite Auswertung der klinischen Krebsregistrierung möglich.

 

Rz. 21

Die Auswertungen werden von den Ländern organisiert. Diese tragen die erforderlichen Kosten. Die Veröffentlichung richtet sich nach Landesrecht.

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