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Die Regelprüfungen nach Abs. 1 werden für die Zeit vom 28.3. bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie bringen die Qualitätsprüfungen eine zusätzliche Infektionsgefahr für die Patienten, die Mitarbeiter der Pflegedienste sowie die Prüfer mit sich (BT-Drs. 19/18112 S. 35). Zudem binden die Prüfungen Pflegepersonal, das in der aktuellen Belastungssituation für die unmittelbare pflegerische Versorgung zur Verfügung stehen sollte. Daher werden die Regelprüfungen zeitlich befristet ausgesetzt. Anlassprüfungen sind durch die Regelung nicht betroffen.

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