Rz. 43

Die Bekanntmachungen und Bescheide des BAS sind Verwaltungsakte (Allgemeinverfügungen; BSG, Urteil v. 25.10.2016, B 1 KR 11/16 R), gegen die Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Entsprechende Entscheidungen können mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden (BSG, Urteil v. 24.1.2003, B 12 KR 19/01 R), die keine aufschiebende Wirkung hat. Ein Vorverfahren ist nicht erforderlich (§ 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGG).

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