Rz. 22

Nach dem Einigungsvertrag v. 31.8.1990 (BGBl. Teil II 1990 S. 889) bestanden bis zum Rechtsangleichungsgesetz v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2657) in der Zeit vom 1.1.1991 bis 31.12.2000 nach Maßgabe der Übergangsregelungen der §§ 308 ff. für versicherungspflichtige Studenten im Beitrittsgebiet Besonderheiten.

 

Rz. 23

Diese Regelungen sind durch das Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2657) mit Wirkung zum 31.12.2000 vollständig aufgehoben worden.

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