Rz. 8

Zur Beratung der Nationalen Präventionskonferenz wird ein Präventionsforum geschaffen. Dieses besteht aus Vertretern der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände sowie der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz nach Abs. 1. Das Präventionsforum soll einmal jährlich stattfinden. Nach Abs. 1 Satz 7 ist ein Vertreter des Präventionsforums Mitglied der Nationalen Präventionskonferenz. Mit der Durchführung des Präventionsforums hat die nationale Präventionskonferenz die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG) zu beauftragen. In der BVPG sind derzeit 129 für Prävention und gesundheitsförderungsrelevante Institutionen und Verbände in Deutschland zusammengeschlossen (zu Einzelheiten vgl. www.bvpraevention.de).

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