Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) v. 17.12.2014 (BGBl. I S. 2222) mit Wirkung vom 24.12.2014 an eingeführt worden. Die Vorschrift bezweckt die Durchführung von Modellvorhaben, um Erkenntnisse zur Effektivität und zum Aufwand eines Screenings auf multiresistente Erreger im Vorfeld eines planbaren Krankenhausaufenthaltes zu gewinnen.

 

Rz. 1a

Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) änderte die Norm zum 11.5.2019. Abs. 2 wurde neu gefasst. Es handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Einführungen einer einheitlichen sektorenübergreifenden Konfliktlösung in § 89a.

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