Mit Art. 1 Nr. 120 i.V.m. Art. 37 Abs. 1 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde die Vorschrift zum 1.1.2004 aufgehoben. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1525 S. 133) dazu ist ausgeführt, dass die letzte Sitzung der Konzentrierten Aktion im Gesundheitswesen 1995 stattfand und seither andere Gremien zur Konsensfindung eingerichtet und genutzt wurden. Vor diesem Hintergrund und im Zuge des Bürokratieabbaus würde die Vorschrift daher entfallen.

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