Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Sicherheitsfachkräfte ihre Aufgabe erfüllen.[1] Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

 
Praxis-Beispiel

Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte

Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, ihnen Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie über den Einsatz von Personen zu unterrichten, die mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihm zur Arbeitsleistung überlassen sind.[2]

Der Arbeitgeber hat den Sicherheitsfachkräften die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen.

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