In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von vertraglichen Schlichtungsverfahren zwischen den einzelnen Tarifpartnern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände haben am 7.9.1954 eine Musterschlichtungsvereinbarung (das sog. Margarethenhof-Abkommen) geschlossen. Im Bereich der IG Metall gilt z. B. die Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung vom 1.1.1980, in der Druckindustrie vom 2.11.1988, im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Gemeinden vom 30.9.2002, im Baugewerbe vom 12.3.1979 i. d. F. vom 26.3.1993, in der Chemischen Industrie vom 8.5.2002.[1]

[1] Zum Schlichtungsausschuss für Auszubildende vgl. Arbeitsgericht, Abschn. "Auszubildende".

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