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Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit angepasst.

Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird mit Wirkung v. 1.5.2004 ein Abs. 4 angefügt.

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 Abs. 4 neu gefasst.

Mit dem Inkrafttreten des Art. des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) ist der bisherige § 68 mit Wirkung zum 1.1.2018 nunmehr § 151.

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