Rz. 5

Der Beirat ist entsprechend § 189 Abs. 2 Satz 1 beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Nach der Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Beirats auf 49 ist diese Verweisung ab dem 1.1.2018 nicht mehr präzise. Nach der Neuregelung der Mitgliederzahl ist der Beirat erst beschlussfähig, wenn wenigstens 25 Mitglieder anwesend sind. Hierbei kann es sich entweder um ordentliche Mitglieder oder bei deren Verhinderung um Stellvertreter handeln (zum alten Recht vgl. Neumann/ Pahlen, Schwerbehindertengesetz 1999, § 36 Rz. 6). Der Beirat trifft seine Beschlüsse und Entscheidungen entsprechend § 189 Abs. 2 Satz 1 mit der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge