Rz. 1

Durch Art. 9 Nr. 19 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 und Abs. 3 Satz 3 die Bezeichnung "Landesarbeitsamt" in "Bundesagentur für Arbeit" geändert.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 119 mit Wirkung zum 1.1.2018 § 202. Die Vorschrift entspricht inhaltlich unverändert dem bisherigen § 199, die Absätze 1 und 3 sind neu, nicht mehr in Form einer Übersicht, formuliert, inhaltlich aber unverändert.

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