Rz. 1

Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine redaktionelle Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen.

Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 Abs. 5 angefügt.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz -BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 88 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 171. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 88 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 5 infolge der Verschiebung der Paragraphen im Schwerbehindertenrecht in Teil 3.

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