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Eine vergleichbare Regelung kennt das Vertragsrecht des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. des Art. 13 BTHG nicht. § 134 ist lex specialis des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe. Inhaltlich entspricht § 134 dem § 76 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG.
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