Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 421u nach § 420 überführt.

§ 421u war zum 1.1.2011 durch das Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) v. 24.10.2010 (BGBl. I S. 1417) in das SGB III eingefügt worden.

§ 421u Satz 1 wurde mit Wirkung vom 30.12.2011 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) neu gefasst.

Im Zusammenhang mit der Überführung der Vorschrift nach § 420 wurde sie nicht geändert.

Die Vorschrift wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) mit Wirkung zum 1.5.2015 neu gefasst (vgl. Komm. zu § 420).

 

Rz. 2

§ 420 a. F. war einerseits begleitende Regelung zum Modellprojekt "Bürgerarbeit". In diesem Modellprojekt erhalten Langzeitarbeitslose, die trotz einer intensiven Aktivierungsphase von 6 Monaten nicht in Erwerbstätigkeit gebracht werden konnten, eine auf 3 Jahre befristete gemeinnützige Stelle, die im Grunde der Sozialversicherungspflicht unterliegt. § 420 Satz 1 Nr. 1 a. F. stellte die Bürgerarbeit von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung frei. Satz 1 Nr. 2 stellte die Quartiersarbeit ebenfalls von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung frei. Auch Quartiersarbeit war für Langzeitarbeitslose eingerichtet worden, die trotz intensiver Aktivierung nicht vermittelt werden konnten.

 

Rz. 2a

Die Bürgerarbeit hat im Jahr 2011 begonnen, die gemeinnützigen Stellen wurden für 3 Jahre vergeben, also bis in das Jahr 2014 hinein besetzt. Daher ist es konsequent, die Regelung Ende 2014, wenn sie keinen Anwendungsbereich mehr hat, außer Kraft treten zu lassen. Wegen Ablauf der Förderrunde trifft dies auch auf die Quartiersarbeit zu. Die Vorschrift ist jedoch zum 1.5.2015 neu gefasst worden (Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt).

(Bearbeitungsstand: 1.5.2015)

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