Rz. 1

§ 396 ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Die Vorschrift hat gegenüber der Vorgängervorschrift (§ 403 a. F.) Erweiterungen erfahren.

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