Rz. 1
Die Überschrift der Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert, die Abs. 3 und 4 angefügt.
Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848 wurden die Abs. 1 bis 4 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert.
Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 8.4.2008 (BGBl. I S. 681) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.1.2008 geändert.
Durch das Gesetz zur Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I 2920) wurde Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2009 geändert, Abs. 3 neu gefasst und Abs. 4 aufgehoben.
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2865) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst.
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