Rz. 18

Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit ist zunächst ein Beratungsfeld, auf dem die Fachkraft der Agentur für Arbeit über (praktizierte) Modelle informieren und beraten kann, die für Arbeitgeber mit einer wirtschaftlicheren Erbringung von Arbeitsleistungen verbunden sind, bei Arbeitnehmern besonders beliebt und deshalb motivationsfördernd sind, die aber auch dazu dienen können, freie Ausbildungs- und Arbeitsstellen überhaupt besetzbar zu machen oder neue Stellen zu schaffen. Dagegen dürfte es eher nicht zu den Aufgaben der Agentur für Arbeit gehören, über rechtliche Vorschriften und Verpflichtungen zu informieren oder zu beraten.

 

Rz. 19

Die Ausgestaltung dient auch übergeordneten Zielen, etwa der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben oder der Berücksichtigung von Frauen, insbesondere bei der Ausgestaltung von Teilzeitarbeit in Bezug auf die Vereinbarkeit mit der Betreuung und Erziehung von Kindern und der Pflege von Angehörigen.

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