Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt.

Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt.

Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde Abs. 3 redaktionell geändert.

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