Rechtsgrundlage

SGB III § 291 Erlaubnispflicht (außer Kraft)

§ 291 ist gem. Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung vom 27.3.2002 aufgehoben worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge