Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeugnisinhalt - Angabe von Fehltagen wegen Krankheit

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Krankheit darf im Zeugnis grundsätzlich nicht vermerkt werden, auch dann nicht, wenn sie den Kündigungsgrund bildet.

 

Orientierungssatz

Eine Arbeitnehmerin kann binnen einer vereinbarten Ausschlußfrist die Berichtigung des qualifizierten Zeugnisses verlangen, in dem krankheitsbedingte Fehlzeiten erwähnt sind, die für Leistung und Führung nicht charakteristisch sind.

 

Normenkette

BGB § 630

 

Fundstellen

Haufe-Index 445624

AiB 1996, 506 (S1-2)

ArbN 1997, 67 (K)

NZA 1997, 47-48 (ST1)

AuA 1996, 428-429 (LT1)

DSB 1997, Nr 2, 15 (S)

DVP 1997, 212 (S)

MDR 1996, 829 (ST1)

RDV 1996, 256-267 (ST1-3)

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