Eine freiwillige Versicherung können auch Personen begründen, die Mitglied einer deutschen Krankenkasse waren und deren Mitgliedschaft endete, weil sie im Ausland oder bei einer über- oder zwischenstaatlichen Organisation beschäftigt waren. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen innerhalb von 2 Monaten nach Rückkehr/Beendigung der Beschäftigung wieder eine Beschäftigung aufnehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge