Für die Republik Moldau gilt das deutsch-moldauische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen wird angewandt, wenn Sachverhalte vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst werden.
1.1 Persönlicher Geltungsbereich
Das deutsch-moldauische Abkommen gilt für alle Personen, für die die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats gelten, sowie für die Personen, deren Rechte sich von diesen Personen ableiten. Die Staatsangehörigkeit spielt nur vereinzelt – beispielsweise bei Botschaftsangehörigen – eine Rolle.
1.2 Gebietlicher Geltungsbereich
Das Abkommen erstreckt sich auf die Hoheitsgebiete der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau.
1.3 Sachlicher Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich des Abkommens bezieht sich auf die Rentenversicherung und die Unfallversicherung.
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