Aus den nachfolgenden Aufstellungen geht hervor, ob in den unterschiedlichen Fallkonstellationen rechtskreisüberschreitender Beschäftigungen ein Rechtskreis oder beide Rechtskreise bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung sowie bei der Beitragsberechnung zu beachten sind. Hierbei spielt die unterschiedliche Handhabung in der Kranken- und Pflegeversicherung zum einen, und der Renten- und Arbeitslosenversicherung zum anderen, eine entscheidende Rolle.

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