
Pflegeleistungen bei Auslandsaufenthalt | |||
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Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen bei Auslandsaufenthalt | |||
ABER | |||
Auslandsaufenthalt | |||
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1. | bis zu 6 Wochen:
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1. | in EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Versicherten:
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2. | mehr als 6 Wochen:
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2. | in EWR-Staaten Dänemark, Großbritannien oder Schweiz:
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3. | außerhalb der EU-/EWR-Staaten bzw. außerhalb der Schweiz (z. B. Türkei, Tunesien):
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Tab. 1: Pflegeleistungen bei Auslandsaufenthalt
Zu den EU-Staaten zählen Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Zu den EWR-Staaten zählen Island, Liechtenstein und Norwegen.
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