Kommt ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen aus einem vollstreckbaren Titel, wie z. B. einem Gerichtsurteil, nicht nach, kann der Gläubiger beim Amtsgericht einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Damit darf der Arbeitgeber das gepfändete Entgelt nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen und hat noch weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der in Gang gesetzten Pfändung.

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