Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienst- oder Anwärterbezüge entsprechend des § 15 Absatz 1 bis 3 sowie der §§ 16 und 28[2] Absatz 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

[1] § 6 geändert durch Verordnung zur Änderung der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung. Anzuwenden ab 01.01.2018.
[2] Geändert durch Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Anzuwenden ab 01.03.2020.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge