In diesem Arbeitsblatt können die Auswirkungen der Mindestlohn-Erhöhung mithilfe der Zuschlagskalkulation auf die Produktgewinne berechnet werden.

Zunächst werden allgemeine Daten wie Kunde, Produkt und Kalkulationsdatum eingegeben.

Zellen, die den erhöhten Mindestlohn betreffen, sind gelb hinterlegt. Für jedes zu kalkulierende Produkt muss eine eigene Kalkulation vorgenommen werden; das Arbeitsblatt muss daher u.U. kopiert werden.

Im Anschluss an die allgemeinen Daten erfolgt die Eingabe der spezifischen Zahlen und Werte, etwa Materialeinsatz, Zuschlagssätze aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) oder die Angaben zu den für manuelle und Maschinenfertigung notwendigen Stunden und Lohnkosten in den Spalten I-K.

Die Löhne werden nach Löhnen unterteilt, die schon heute über dem zukünftigen Mindestlohn liegen und Löhnen, die dieses Niveau noch nicht erreicht haben. Es können für Löhne unter dem neuen Mindestlohn bis zu vier Entgeltgruppen separat geplant werden. Die Lohnnebenkosten können entweder mit einem pauschalen Prozentsatz oder als Einzelwerte eingegeben werden.

Hinweis

Deckungsbeitrag mit neuem Mindestlohn wird durch Rückrechnung ermittelt

Es wird vom Bruttopreis mit neuem Mindestlohn zurückgerechnet, da der Verkaufspreis aktuell durch den Markt "gedeckelt" bzw. dem Kunden bekannt ist ("Pfeil: Rückrechnung"). Außerdem wird berechnet, wie hoch der Bruttoverkaufspreis mit Mindestlohn sein müsste, wenn sonst alle Kalkulationsdaten gleich bleiben. Wird die geplante Verkaufsmenge eingegeben, erhält man Gesamtzahlen (Gesamtgewinn/Gesamtrückgang oder -verlust).

Wichtig

Nur die höheren Lohn- und Sozialkosten weitergeben - keine Zuschlagssätze berücksichtigen

Durch die Systematik der Zuschlagskalkulation werden über die Prozentsätze mehr Gemeinkosten verrechnet, als tatsächlich vorhanden. Daher darf der neue Bruttoverkaufspreis nur als Orientierung verstanden und nicht eins zu eins an den Kunden weitergegeben werden. Richtig ist es, nur die höheren Lohn- und Sozialkosten weiterzugeben. Auch dieser Wert wird am Ende ausgewiesen. Die Zellen P51-P58 dürfen nicht überschrieben werden, da sie Nebenrechnungen enthalten.

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