Die Abgabe einer Meldung setzt eine frühzeitige Anmeldung des zu entsendenden Arbeitnehmers bei der jeweils zuständigen Behörde im Gastland unter Angabe bestimmter Informationen zum Unternehmen, zum Arbeitnehmer bzw. zur Einsatztätigkeit. Wichtig hierbei ist die Beachtung der Abgabefrist.

 
Hinweis

Abgabefrist

In den meisten Ländern reicht es vollkommen aus, die Meldung vor Beginn des Einsatzes einzureichen. In der Schweiz hingegen muss die Meldung 8 Tage vorher eingereicht werden.

Ergänzend hierzu ist in einigen Ländern die Benennung einer Kontaktperson zur Vervollständigung der Meldung erforderlich. Die Anforderungen an einer solchen Person variiert ebenfalls je nach Land.

 
Hinweis

Kontaktperson

Die Vertreter in Frankreich kann z. B. der reisende Arbeitnehmer selbst sein, der allerdings die französische Sprache beherrschen muss und während der Dauer des Einsatzes in Frankreich sein muss. In Portugal hingegen werden an die Vertreterbenennung keine weiteren Anforderungen an einer Kontaktperson gestellt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge