Begriff

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Meldeblock ist das Dokumentationsmedium, welches datenschutzrechtlich unbedenklich ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
  • DGUV-I 204-021 "Meldeblock"

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