Das Aufstiegs-BAföG (ehemals: Meister-BAföG) zählt nicht zum Gesamteinkommen und ist daher nicht auf die Einkommensgrenze für die Familienversicherung anzurechnen.[1] Der Bezieher von Aufstiegs-BAföG kann sich daher bei Erfüllen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen familienversichern.

Besteht kein Anspruch auf Familienversicherung, kann der Meisterschüler die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse freiwillig fortsetzen. Freiwillig krankenversicherte Bezieher von Aufstiegs-BAföG sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.

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