Entscheidungsstichwort (Thema)

Scheinselbständigkeit. Versicherungspflicht einer Propagandistin

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Werbedame/Propagandistin kann in einem versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, auch wenn der Vertragstext ihre Dienstleistung als selbständige Tätigkeit bezeichnet.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667852

Breith. 1997, 94

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